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   VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224   

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https://dejure.org/2009,74673
VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224 (https://dejure.org/2009,74673)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224 (https://dejure.org/2009,74673)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - AN 10 E 08.02224 (https://dejure.org/2009,74673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; einmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,5 Promille; auf Alkoholmissbrauch hinweisende weitere Tatsachen; 1,5 Promille um 15.25 Uhr; keine alkoholbedingten Auffälligkeiten; Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224
    Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zu der Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878; sowie vom 12.4.2006, Az.: 11 ZB 05.3395).
  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 123 VwGO; Bezugnahme auf

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224
    Besondere Umstände, die abweichend von den dargestellten Erkenntnissen eine derart hohe Blutalkoholkonzentration des Antragstellers erklären könnten, sind weder substantiiert vorgetragen, noch sonst für das Gericht erkennbar (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 6.2.2008 - 11 CE 07.3089 - juris).
  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395

    Zum Alkoholmissbrauch und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224
    Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zu der Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878; sowie vom 12.4.2006, Az.: 11 ZB 05.3395).
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